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Drohnen sind bei vielen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zunehmend etablierte Einsatzmittel vor allem zur Führungsunterstützung. Die BOS sind für den Betrieb der Drohnen von den Vorschriften des EU-Luftrechts ausgenommen, müssen aber dennoch die darin formulierten Sicherheitsziele angemessen berücksichtigen. Dies haben die Mitgliedstaaten sicherzustellen. Deutschland ist dieser Verpflichtung für den Bevölkerungsschutz bereits 2019 durch die erstmalige Veröffentlichung der „Empfehlungen für Gemeinsame Regelungen zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz“ („EGRED“) nachgekommen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat die EGRED als koordinierende Stelle unter Mitwirkung einer Vielzahl von Fachleuten aus insbesondere den Feuerwehren, allen Hilfsorganisationen, dem Technischen Hilfswerk (THW) und aus der Luftfahrt auf Initiative des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) als Handreichung für die Praxis erarbeitet und herausgegeben. Ende 2023 wurde nun die Neuauflage (EGRED 2) durch das BBK EGRED 2 regeln den BOS-Drohneneinsatz veröffentlicht.
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