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Die rechtliche Dimension stellt neue Anforderungen an Einsatzkräfte und Hilfsorganisationen, die Drohnen einsetzen. Drei relevante Rechtsbereiche sind zu beachten: Die EU-Drohnenverordnung 2019/947 regelt luftverkehrsrechtliche Fragen. Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) haben Sonderregelungen für den Drohneneinsatz. Sie müssen die EU-Drohnenverordnung kennen, können aber abweichen, während lokale Sicherheitsvorschriften beachtet werden müssen. Ein dritter rechtlicher Bereich ist der Datenschutz, insbesondere das Fotorecht.
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