Bei Hochwasser, Vegetationsbränden oder großflächigen Unwetterlagen zeigt sich regelmäßig eine besondere Stärke des Bevölkerungsschutzes: Menschen helfen spontan. Sie füllen Sandsäcke, räumen Verkehrswege frei, verteilen Versorgungsgüter oder unterstützen bei Aufräumarbeiten. Für Einsatzleitungen entsteht damit jedoch eine entscheidende Frage: Unter welchen Voraussetzungen dürfen Personen, die keiner Feuerwehr oder Hilfsorganisation angehören, in organisierte Einsatzmaßnahmen eingebunden werden?

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