Der Feuerwehrmann Ray Lange von der Freiwilligen Feuerwehr Taucha bei Leipzig ist nach einem Blitzerfoto auf einer Einsatzfahrt vom Amtsgericht Eilenburg freigesprochen worden. Der Fall hatte bundesweit Aufmerksamkeit ausgelöst, weil gegen den Einsatzfahrer zunächst ein Bußgeldbescheid ergangen war.
Der Vorfall ereignete sich am 7. Mai 2025. Nach Angaben der sächsischen Justiz war der Feuerwehrmann auf der Sommerfelder Straße in Taucha im Bereich einer Baustelle auf dem Weg zu einem Feuerwehreinsatz unterwegs. Vorgeworfen wurde ihm, die dort angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde um 39 Kilometer pro Stunde überschritten zu haben.
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot nach Einsatzfahrt
Nach Medienberichten war der Feuerwehrmann mit einem Einsatzfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Taucha unterwegs. Die Brandmeldeanlage einer Grundschule hatte ausgelöst. Der Fahrer fuhr demnach mit Blaulicht und Martinshorn und wurde im Baustellenbereich mit 69 Kilometern pro Stunde erfasst.
Gegen den Feuerwehrmann wurde zunächst ein Bußgeldbescheid verhängt. Nach übereinstimmenden Berichten sollte er 369 Euro zahlen, außerdem waren zwei Punkte sowie ein einmonatiges Fahrverbot vorgesehen. Gegen diese Entscheidung legte der Betroffene Einspruch ein.
Angaben des Feuerwehrmanns vor Gericht
Vor Gericht begründete der Feuerwehrmann seine Fahrweise damit, dass er sich auf einer Einsatzfahrt zu einem Brandalarm befunden habe. Er war nach den vorliegenden Berichten mit Sonder- und Wegerechten unterwegs, also mit Blaulicht und Martinshorn.
Nach Angaben von MDR und weiteren Medienberichten gab der Feuerwehrmann außerdem an, dass zum Zeitpunkt des Einsatzes nicht genügend Einsatzkräfte auf der Wache verfügbar gewesen seien. Deshalb habe er möglichst schnell zur Einsatzstelle gelangen wollen, um seine Kameraden zu unterstützen. Er erklärte demnach auch, er habe bei der Fahrt niemanden gefährdet, weil an der betreffenden Stelle kein Gegenverkehr sowie kein Fuß- oder Radverkehr vorhanden gewesen sei.
Gericht sieht Tempo-30-Anordnung als nicht wirksam an
Das Amtsgericht Eilenburg sprach den Feuerwehrmann am 9. Juni 2026 frei. Nach Medienberichten begründete das Gericht die Entscheidung unter anderem damit, dass die Tempo-30-Anordnung an der betreffenden Stelle rechtlich nicht wirksam gewesen sei. Dadurch sei nicht von 30 Kilometern pro Stunde, sondern von 50 Kilometern pro Stunde als maßgeblicher Höchstgeschwindigkeit auszugehen gewesen.
Zudem wurde nach den Berichten die Nutzung von Sonderrechten im konkreten Einsatz berücksichtigt. Die Medienberichte geben wieder, dass das Gericht die Sonderrechtsnutzung als gerechtfertigt bewertet habe.
Keine allgemeine Aussage für alle Einsatzfahrten
Der Fall zeigt vor allem die konkrete gerichtliche Bewertung dieses Einzelfalls. Nach den bislang veröffentlichten Berichten stützte sich der Freispruch auf mehrere Punkte: die rechtliche Bewertung der örtlichen Geschwindigkeitsbeschränkung, die konkrete Einsatzfahrt sowie die Nutzung von Sonderrechten.
Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt öffentlich bislang nicht vor. Entsprechend lässt sich aus den Medienberichten keine allgemeine Regel für vergleichbare Einsatzfahrten ableiten. Gesichert ist lediglich, dass das Amtsgericht Eilenburg den Bußgeldbescheid in diesem Verfahren aufgehoben und den Feuerwehrmann freigesprochen hat.
Entscheidung noch nicht rechtskräftig
Nach übereinstimmenden Medienberichten ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig. Damit bleibt offen, ob der Fall mit dem Freispruch des Amtsgerichts Eilenburg endgültig abgeschlossen ist.
Text: BKS-Report







