Der Einsatz von Drohnen durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) unterliegt komplexen rechtlichen Vorgaben. Neben der EU-Drohnenverordnung 2019/947 sind auch nationale Sicherheitsvorschriften und Datenschutzbestimmungen zu beachten. Besonders das allgemeine Persönlichkeitsrecht setzt klare Grenzen für Foto- und Videoaufnahmen. Während im Einsatz Ausnahmen möglich sind, gelten für die Öffentlichkeitsarbeit strengere Maßstäbe. Noch fehlt es an einer endgültigen Rechtssicherheit, insbesondere im Bereich der Panoramafreiheit und Luftbildaufnahmen.

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